|
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu den unten
aufgeführten Themen -
hier kostenlos
anfordern... |
Wichtigste
Punkte zur Kanzleisoftware LawFirm® (aus Sicht der Kanzlei) |
Bequemer
Einstieg in LawFirm®, Zukunftssicherheit, Schneller und kompetenter
Service durch die LawFirm®-Hotline, Preis- Leistungsverhältnis
sehr gut. ...mehr |
Keine
Anwaltssoftware-Zusatzmodule erforderlich |
Die Kanzleisoftware
LawFirm®
wird stets als Komplettsystem zum fairen 'ALL-IN-Preis' verkauft .
...mehr |
Woran
erkennt man die Ergonomie der Kanzleisoftware LawFirm® |
Entscheidend
ist die Anknüpfung an die Vorkenntnisse des Benutzers.
...mehr |
Weshalb
ist bei der Anwaltssoftware LawFirm® keine Hersteller-Schulung nötig? |
Kostenlose
Schulungsvideos, präzise Dokumentation, gesondertes Testsystem,
Ergonomie sind die Basis für einen schulungsfreien Einstieg.
...mehr |
Wie
funktioniert die Selbstinstallation der Kanzleisoftware LawFirm®? |
Bildschirmgesteuerte
Installation; einfache Einrichtung auch im Netzwerk.
...mehr |
Welche
Hardware- und Betriebssystem-Anforderungen gelten für die
Anwaltssoftware LawFirm®? |
Die
niedrigen Hardwareanforderungen erlauben auch die Weiterverwendung
vorhandener Hardware. (Mit einem aktuellen Rechner für vielleicht
500,- € 'geht die Post ab')...mehr |
Zielgruppe für das Standard-System? |
Das
Standard-System zum Superpreis ist besonders für Berufseinsteiger
und nebenberufliche RAe gedacht. Es ist ohne Technologiewechsel (und
daher ohne Datenübernahme-Probleme) fließend ausbaufähig bis hin zum
Enterprise-System an mehreren Standorten
...mehr |
Arbeiten
mit LawFirm®-Daten außerhalb der Kanzlei |
Offline:
An jedem Ort (auch 'auf der Insel') Arbeit mit einer Kopie der LawFirm®-
Datenbank zum Beispiel mit einem Notebook; Online mit der LawFirm®
Enterprise-Version oder - wenn es nur eine Person
gleichzeitig nutzt - mit der Remotefreigabe ab Windows XP
Professional oder einem Fernsteuerprogramm.
...mehr |
Mitnahme
der Daten aus dem bisherigen Anwalts-Programm |
Datenübernahme
sehr günstig. ...mehr |
Eigener
Server bei einem Mehrplatzsystem erforderlich |
Eigener Rechner für
die Datenbank, allerdings genügt hierfür die Hardware eines
Arbeitsplatz-PC (kein teurer Server-PC) ...mehr |
Benutzung
eines Linux-Servers / von Linux- (oder Mac-) Arbeitsplatzrechnern möglich? |
Linux wird von LawFirm®-Kanzleien
sehr erfolgreich als Server-Betriebssystem eingesetzt.
...mehr
Mit der LawFirm®-Enterprise Version ist die Nutzung von
Arbeitsplatzrechnern mit Linux oder MacIntosh Betriebssystemen
möglich.
...mehr |
Wo
liegt die Zukunft der Kanzlei EDV? |
...mehr |
Euro-Umstellung
bei LawFirm® |
Schnell, und für den
Anwender unkompliziert ...mehr |
Wie
kommt es zu dem niedrigen 'ALL-IN-Preis' bei LawFirm® |
Der Schlüssel liegt
in der Maximierung intelligenter Vorprogrammierungen (z.B. im Setup)
und in der Minimierung des erforderlichen Dienstleistungsaufwands...mehr |
Wichtigste
Punkte aus Sicht der Kanzlei |
In
Stichworten:
- Äußerst umfangreicher und umfassender Funktionsinhalt nach dem
"Alles-Inklusive-Modell" (keine Kosten für teure Zusatzmodule)
- Bequemer
Einstieg in LawFirm (einfache Installation, leichte Erlernbarkeit,
komplette Funktionen, komfortable und preisgünstige Datenübernahme)
- Zukunftssicherheit
(aktuelle Datenbanktechnik, keine 'alten' Datenstrukturen, fortlaufende
Weiterentwicklung mit modernen Entwicklungswerkzeugen, Pflege
der Daten als 'Kanzleikapital' z.B. Vermeidung von Adressdubletten
/ Workflows zur Datenergänzung etc.)
- Schneller
und kompetenter Service durch die LawFirm®-Hotline, die (tätsächlich)
zwischen 9:00 h und 18:00 h sehr gut erreichbar ist und sich der
gemeldeten Frage umgehend annimmt
- Besondere
Unterstützung des Anwalts (Soforteinsatz ohne langes Lernen,
e-mail und Internet aus dem Programm, externe Programmbenutzung
zu Hause oder unterwegs (siehe unten) Kanzlei- und
Mandatscontrolling, Zeitmanagement, elektronische Verfügungen
etc.)
- Preis-
Leistungsverhältnis sehr gut (niedrige Lizenzkosten für
Komplettsystem, geringe/keine Nebenkosten für Installation
und Schulung, günstige Softwarepflege) Individueller Service
(Bedienungshotline und technische Hotline jeweils mit schneller
Hilfe, laufende Verbesserung der Benutzer-Unterstützung z.B.
Dokumentation / Videos / Tools / Homepage)
Auf
dieser Homepage finden Sie viele weitere Detailinformationen zu
diesen Stichworten. Sie können die Programmfunktionen hier
sogar online als Video aus dem Internet abrufen (auch das ist modernste
Technik, die wir für Sie realisiert haben).
Für
eine sichere Entscheidung am besten ist natürlich das 'look
and feel', welches Sie erleben, wenn Sie ein
LawFirm-Testsystem
(Professional-Version) selbst ausprobieren. Sie werden feststellen,
dass Sie mit den im Testsystem vorhandenen Daten sofort arbeiten
können. Eine lange 'Schulung' ist dafür nicht erforderlich.
Möglich
wird das durch die ergonomische Gestaltung, die sich an der 'Denke'
und den Arbeitsabläufen der Kanzlei-Angehörigen orientiert
(und nicht an der 'Denke' des Programmierers).
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Müssen
bei LawFirm® Zusatzmodule gekauft werden, um daraus ein Komplettsystem
zu machen? |
Nein!
LawFirm®
wird stets als Komplettsystem verkauft.
Das
einzige, was Sie bei einem LawFirm®-System zur Kernsoftware
hinzukaufen können, ist:
- das (über
die Export-Schnittstelle) eingebundene externe Finanzbuchhaltungs-System
'Lexware-Buchhalter'
oder DATEV Rechnungswesen / Rechnungswesen compact
- Digitale Diktiergeräte, Fußschalter und Kopfhörer, wenn Sie
die in LawFirm®-Professional bereits integrierte Unterstützung für die
netzwerkweite Verarbeitung von digitalen Diktaten und die
gesicherte Abarbeitung in "elektronischen Arbeitsmappen" nutzen
möchten (kein Dicta... Software-Zusatzmodul erforderlich).
- Einzelplatz-Lizenzen für eine Spracherkennungssoftware, wenn
Sie digitale Diktate automatisch nach Word übertragen lassen
möchten. Mit LawFirm®-Professional benötigen Sie keine teure
Netzwerklizenz, da der Aufgaben- und Datenaustausch im Netzwerk
bereits enthalten ist.
- Signaturkarten und entsprechende Lesegeräte für das
elektronische Mahnverfahren (Mahn-EDA) bzw. den
elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mit dem Elektronischen
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), zu deren Anschaffung
und Einrichtung Sie hilfreiche (und kostensparende) Tipps
erhalten. Eine ausführliche Broschüre zur Einrichtung von Java-
und EGVP-Software machen teure Dienstleistungen überflüssig.
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Woran
erkennt man die Ergonomie von LawFirm®? |
Die
Ergonomie entscheidet kurzfristig über den Einarbeitungsaufwand,
mittel- und langfristig über die erreichbare Rationalisierung,
den Benutzungskomfort und natürlich auch über die Einfacheit
der Einarbeitung durch neue Mitarbeiter.
In
LawFirm® wurden u.a. folgende Ergonomie-Merkmale realisiert
(vergleichen Sie diese Merkmale von LawFirm® mit anderen
Anwaltsprogrammen):
- Klarheit
der Gliederung und Kürze der Wege zu den Funktionen;
keine Programmwechsel für Funktionsaufrufe;
- Optimale
Orientierung
- der Benutzer weiß stets, an welcher Stelle in der Programmbedienung
und bei welchem Datensatz (Akte, Adresse etc.) er sich gerade
befindet (also keine gestaffelten Fenster für verschiene
Akten/Daten)
- Funktionen
von überall frei aufrufbar (übersichtliche Menuestruktur,
die von überall erreichbar ist (keine DOS-typische Aufteilung
in verschiedene Programme, die jeweils einzeln aufgerufen werden
müssen)
- Kurze
Workflows
für die Funktionsausführungen (Abbildung und automatische
Ausführung der Abläufe, die der Benutzer von der jeweiligen
manuellen Arbeit gewohnt ist)
-
Daten überall verfügbar und jeweils synoptisch
sichtbar
- Keine
Eingabekürzel, Adressnummern etc. die der Benutzer auswendig
lernen muß (Vermeidung von Gedächtnisakrobatik für
den Benutzer)
- Daten
durchgängig aus Auswahllisten wählbar (Vermeidung
v. Doppeleingaben / Schreibfehlern)
-
So wenige Fenster(wechsel) ( = Konzentrationswechsel) wie möglich
(kein 'Masken-Ball')
- Vermeidung
von Doppeldaten z.B. von Adressdubletten (keine doppelten
Eingaben; keine manuelle Unterscheidung von veralteten und aktuellen
Daten)
- Eingabe-Fehler
im Nachhinein leicht korrigierbar (auch nach Bestätigung);
- Workflows
zur übergreifenden Korrektur/Ergänzung eingegebener
Daten
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Weshalb
ist bei LawFirm® eine Hersteller-Schulung überflüssig? |
Schulungskosten
(nicht nur bei der Programmeinführung, sondern auch später
bei der Einstellung neuer Mitarbeiter) sind ein wesentlicher
Faktor für die 'total cost of ownership' eines Anwaltssystems.
Sie können am Anfang (abhängig von der Programmgestaltung
und der Schulungseffizienz) ohne weiteres 20% der Anschaffungskosten
ausmachen. Daß
bei LawFirm® eine Hestellerschulung überflüssig ist,
beruht im Wesentlichen auf 4 Faktoren:
-
Ergonomie
(die meisten Abläufe sind selbsterklärend
und werden schon nach einmaliger Ausführung gekonnt;
alle Funktionen werden leicht wiedergefunden, auch wenn sie länger
nicht benutzt wurden)
- Kostenlose
Schulungsvideos
(hier kann der Benutzer ohne großen Aufwand - keine Schulungstermine,
kein Ortswechsel etc.- in wenigen Minuten gewünschte Programmabläufe
sehen und ggf. repetieren)
- Präzise
Dokumentation
ohne Umschweife in Handbuch und Online-Hilfe
- Gesondertes
Testsystem auch bei jeder Echtinstallation, das (als 'Spielwiese')
jederzeit dafür benutzt werden kann, Programmfunktionen
zunächst mit 'Spieldaten' auszuprobieren. Das ermöglicht
auch dem vorsichtigen Benutzer von Anfang an ein vollkommen unbefangenes
Herangehen an das Programm.
Aufgrund
dessen kann LawFirm® im laufenden Kanzleibetrieb gelernt werden.
Tipp: Die hier angesprochenen zur Einarbeitung verwendeten Themen-Broschüren und
Schulungsvideos liegen auch dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
bei -
hier kostenlos
anfordern...
|
Wie
funktioniert die Selbstinstallation bei LawFirm®? |
Wir
haben mit sehr hohem Programmier- und Testaufwand die Installation
von LawFirm® so gestaltet, dass sie ohne weiteres und
mit wenig Aufwand von jedem Laien durchgeführt werden kann.
Erforderlich sind lediglich einfache Anwenderkenntnisse, die jeder
Anwender von Windows und Office hat.
Dies
gilt übrigens auch für die Installation von LawFirm®
Mehrplatzsystemen im Netzwerk: nach der Installation von LawFirm®
auf dem Server und auf den Netzwerkarbeitsplätzen müssen
nur noch - mit Hilfe eines mitgelieferten Programms - die Arbeitsplätze
an die zentrale Datenbank angeschlossen werden, und die Arbeitplätze
sind betriebsbereit.
Wenn Sie eines unserer Testsysteme bei sich installiert
haben, haben Sie den größten Teil einer
Arbeitsplatz-Installation bereits erfolgreich bewältigt. Es
fehlt dann nur noch die "Freischaltung" mit einer
Lizenzdatei.
Tipp: mit dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
können Sie eine solche Selbstinstallation (und natürlich die
Programmfunktionen) selbst testen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Welche
Hardware und Betriebssystem-Anforderungen gelten für LawFirm®? |
Bei
LawFirm® liegen die Hardwareanforderungen sehr niedrig:
Empfohlen
für zügiges Arbeiten mit LawFirm® (für Arbeitsplatz
und Server):
Pentium IV (oder äquivalenter AMD-Prozessor), 512 MB
Arbeitsspeicher,
80 GB Festplatte (ca. 2 GB frei), 1000 MBit Netzwerk
Minimal(!)-Anforderungen
( für Arbeitsplatz und Server):
Pentium III 500, 256 MB Arbeitsspeicher, 15 GB Festplatte (ca.
1 GB frei), 100 MBit Netzwerk
LawFirm®
läuft auf folgenden System-Versionen (auch mit den 64-Bit
Varianten):
Windows 98 / 98 SE / ME / NT 4 / 2000 / XP
/ Windows Vista / Windows 7 / Server 2000 / Server 2003 / Server 2008 / Server
2008 R2
- Als Server kann für die LawFirm®
Professional-Version sehr gut auch ein Linux-Server
oder Network Attached Storage (NAS)
eingesetzt werden
- für die LawFirm® Enterprise-Version ist ein
Windows Server 2000 / 2003 / 2008 / 2008 R2 Standard Betriebssystem,
eingerichtet als Windows Terminal-Server erforderlich
- schon mit der Beta-Version von Windows 7
wurden
erste erfolgreiche Tests durchgeführt (03/2009)
und
mit folgenden Microsoft-Office- / Word-Versionen:
Microsoft Office 97 / 2000 / XP / 2003 / 2007 / 2010
(ausgenommen ist die kostenlose Demo-Version "Office
2010 Starter", deren Umfang seitens Microsoft leider
gerade bzgl. der Integrationsschnittstellen
eingeschränkt ist.
Details...)
Bei der 64-Bit Version von "Office 2010"
beachten Sie bitte, dass von deren
Verwendung bei Microsoft - auch bei der Verwendung eines 64-Bit
Betriebssystems - dringend abgeraten wird.
Details...
(Unterstützung für LawFirm ist aber möglich - wenden Sie
sich dazu an die LawFirm Hotline)
-
Bildergalerie aus den LawFirm®
Tests mit Office 2010 unter Windows 7 (11/2009)
Wenn Sie die LawFirm® Enterprise-Version nutzen, können
sogar die Arbeitsplätze Linux-Systeme oder Apple MacIntosh-Rechner
(Mac / iMac)
sein. Es genügt dann ein einziger Windows Terminal-Server im
Netzwerk. Bei Apple Mac (MacIntosh) Rechnern als Arbeitsplatz ist
auch die Nutzung von
Bootcamp,
Parallels oder
Remotedesktop (Download kostenlos) als Fernzugriff auf
einen separaten Windows-Rechner mit Remotefreigabe möglich.
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Für
welche Zielgruppe ist die Standard-Version von LawFirm® gedacht? |
Typische
Benutzer der Standard-Version sind Berufseinsteiger sowie Kollegen, die
ihre Kanzlei im Nebenberuf betreiben.
Für
den Berufseinsteiger kommt es, wie wir alle wissen, entscheidend darauf
an, gerade am Anfang die Investitionskosten im Griff zu halten. Da LawFirm®
jederzeit zum Professional- / Mehrplatzsystem - bis hin zur
Enterprise-Version, die u.a. den überörtlichen Einsatz an mehreren
Standorten erlaubt - aufgerüstet werden
kann (im ersten Jahr wird sogar der Preis für das Standardsystem
angerechnet) ist auch beim Standard-System die Investition geschützt.
Für
einen nebenberuflich tätigen Kollegen ist es vielfach nicht wirtschaftlich,
ein teures Anwaltssystem zu kaufen. Wenn er gleichwohl die Vorteile eines
integrierten Anwalts-Systems nutzen will (z.B. für Liquidation, Mahnbescheid
und Zwangsvollstreckung, Aktenkonto und Buchhaltung), so ist LawFirm®-Standard
in vielen Fällen für ihn geeignet.
Entsprechend
der Zielgruppen-Definition (s.o.) ist das Standard-System auch nicht mehrplatzfähig.
Ein Upgrade zum Mehrplatzsystem ist allerdings - wie erwähnt - jederzeit
möglich.
mehr...
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Kann
ich auch zu Hause oder unterwegs mit LawFirm®-Daten aus der Kanzlei
arbeiten? |
Ja,
recht einfach! Es gibt mehrere Wege:
a)
Die
komfortabelste Möglichkeit bietet die LawFirm®-Enterprise-Version
bei einer Arbeit mit einem Windows® mit
Terminal-Server. Die Terminal-Server Technik macht es
möglich sowohl von einem anderen Kanzleistandort, von
Heimarbeitsplätzen und sogar mobil (über eine
WirelessLan Verbindung des Notebooks) zum Beispiel vom
Flughafen, Bahnhof oder Hotel aus direkt mit den Daten
in der Kanzlei zu arbeiten. Weitere Informationen zur
LawFirm® Enterprise-Version finden Sie
hier.
Tipp: In der Broschüre "LawFirm®-Enterprise -
Windows Terminalserver",
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegt, finden Sie weitere Details zu diesem Thema -
hier kostenlos
anfordern...
b) Online: Fernsteuerung
eines Büro-Rechners
Ein direkter Zugriff z.B. über eine DSL-Verbindung (oder mindestens
eine ISDN-Leitung) kann mit Hilfe von Fernzugriffs-Programmen einfach realisiert werden.
In Windows XP Professional ist ein solches Programm bereits
enthalten ("Remote-Freigabe"); der Zugriff erfolgt mit dem
für sehr viele - auch nicht-Windows - Betriebssysteme
verfügbaren "Remotedesktop".
Bei diesen Programmen wird der Bildschirm, die Tastatur und die Maus des
Büro-Rechners, der ferngesteuert wird, simuliert. (vgl. den Test
zu Fernsteuer- Programmen) Die Daten werden unmittelbar auf dem zentralen
Server in der Kanzlei geändert.
Als Fernsteuerprogramme
(wenn Windows XP Professional nicht vorhanden ist oder die
Remote-Freigabe nicht genutzt werden soll) besonders zu erwähnen sind hier:
c) Offline: Arbeit
mit einer Kopie der LawFirm®-Datenbank
Wenn Sie unabhängig von einer Datenleitung (z.B. im Ferienhaus)
mit den LawFirm®-Daten arbeiten wollen, so kann LawFirm® auf einem
Laptop-Computer installiert werden, der im Büro an das Netzwerk angeschlossen
werden kann. Vor der externen Benutzung der Daten (z.B. am Freitagabend)
wird eine Kopie der LawFirm®-Daten (in wenigen Sekunden) auf den Laptop
gespeichert.
Die Daten können
dann beliebig genutzt werden. Werden hierbei die Daten geändert (nicht
nur lesender Zugriff), so muss am Beginn des nächsten Arbeitstages
die Datenbank-Kopie von dem Laptop wieder auf den Server im Büro
eingespielt werden.
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Kann
ich die Daten aus meinem vorherigen Anwaltsprogramm in LawFirm® mitnehmen? |
Aus einer Vielzahl
von Programmen können die Daten in LawFirm® übernommen werden.
Besonders preisgünstig sind Datenübernahmen aus RA-Micro,
AnNoText und Renoflex. Diese kosten - unabhängig von der Datenmenge
- bei einem Professional-System nur 50,- € pro Platz.
Bei Datenübernahmen aus anderen Programmen arbeiten wir mit einem erfahrenen externen Unternehmen
zusammen, welches für uns die Daten in einem Zwischenformat zur Verfügung
stellt, aus dem wir diese dann in LawFirm® importieren.
Einzelheiten zur Datenübernahme
finden Sie
hier.
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Muss bei
einem LawFirm®-Mehrplatzsystem die Datenbank immer auf einem eigenen
Server im Netzwerk betrieben werden? |
Ja ..... Aus Gründen der
Sicherheit und Stabilität des Systems ist es auch bei einem 2-Platz-System
dringend zu empfehlen, die LawFirm®-Datenbank auf einem
eigenen Rechner ('Datenserver') zu installieren, der nicht als
Arbeitsplatz genutzt wird.
Denn Windows/Office-Arbeitsplätze
sind heute zwar sehr komfortabel, aber keineswegs vor Störungen sicher.
Hierbei können die Störungen von der Hardware (z.B. bei Überspannungsproblemen
oder defekten Teilen), oder von den heute auf einem Windows-PC befindlichen
hunderten von Programmen und Tools (z.B. Virenscanner, Juristische-CDs,
CD-Laufwerk-Emulatoren, Treiber für Zusatzgeräte etc.) ausgehen.
Aber ....
Die Anforderungen
an den 'Datenserver' sind bei LawFirm® besonders gering! In
der Hauptsache kommt es darauf an, daß eine schnelle Festplatte
und ein schneller Netzzugriff vorhanden sind.
Deshalb erfordert
ein LawFirm®-Mehrplatzsystem:
- keine besondere
leistungsfähige Server-Hardware (keinen Server-PC für
2500 € oder mehr)
- kein Server-Betriebssystem
(z.B. Windows NT, Windows 2000 oder Novell Netware)
- keine aufwendige
Installation eines Netzwerk-Servers mit entsprechendem Installationsaufwand
Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen bei
Systemen bis zu 10 Arbeitsplätzen den Einsatz eines einfachen Arbeitsplatzrechners
(mit Windows XP) als Datenserver.
Bei größeren
Systemen (mehr als 10 Arbeitsplätze) ist vielfach aus Gründen
der Verwaltung der Benutzer-Rechte und auch aus Stabilitätsgründen
ein dezidierter Server (ggf. mit besonderer Hardware und mit Server-Betriebssystem)
zu empfehlen.
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Kann
bei LawFirm® ein Linux-Server eingesetzt werden? |
Ja, sehr gut! Bereits eine ganze
Reihe der LawFirm®-Anwender setzen als Server einen Rechner ein, der
unter Linux arbeitet.
Linux, das kostenlose
Opensource Betriebssystem hat inzwischen ein Maß an Komfort und
Stabilität erreicht, dass der Einsatz in der Anwaltskanzlei
ohne weiteres vertretbar ist (vgl.
hierzu ein guter Grundsatz-Artikel ).
Linux hat - außer
dem Preisvorteil von regelmäßig mehreren tausend Euro - gegenüber
Windows NT bzw. Windows 2000 den Vorteil, dass geringere Rechner-Ressourcen
benötigt werden. Als Linux-Server können also auch nicht mehr
'ganz frische' Rechner eingesetzt werden (z.B. mit Pentium I / 133 MHz).
Bei solchen Rechnern genügt oft eine kleine Speicheraufrüstung
und der Einsatz einer aktuellen Platte, um daraus einen leistungsfähigen
Linux-Server zu machen.
Ein kleiner Nachteil
von Linux liegt darin, dass die Konfiguration nach wie vor etwas
komplizierter ist, wobei sich gerade in letzter Zeit auch insofern sehr
viel getan hat. Natürlich laufen auf einem reinen Linux-Rechner keine
Windows-Programme, so dass dann, wenn hier unbedingt Windows-Programme
eingesetzt werden sollen (beim Server regelmäßig nicht erforderlich),
ein gesonderter Windows-PC-Simulator (z.B. vmware
, als sehr gut getestet)
gekauft und installiert werden muss.
Wenn Sie sich selbst
mit der Installationstechnik beschäftigen können/wollen oder
Ihr Händler einen Linux-Server (mit Samba) anbietet, sollten Sie
diese Alternative durchaus in Erwägung ziehen.(Installations-Systeme
und viele Informationen: Suse-Distribution,
Redhat-Distribution)
Mit der LawFirm®-Enterprise Version können sogar die
Arbeitsplatzrechner mit Linux (oder dem MacIntosh-Betriebssystem Mac
OS/X) ausgestattet sein (es ist dann nur noch ein einziger Rechner
im Netzwerk mit Windows-Betriebssystem erforderlich).
mehr...
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Euro-Umstellung
von LawFirm® schnell und unkompliziert durchgeführt |
Mitte Dezember 2001
wurde den LawFirm®-Anwendern mit Softwarepflegevertrag im Rahmen der
Softwarepflege ohne jegliche Zusatzkosten das LawFirm®-Euro-Update
(zusammen mit dem Update auf die LawFirm®-Version 8.2e zur Verfügung
gestellt. Das Update mußte
- dank des LawFirm®-Auto-Update-Systems nur an einem Rechner eingespielt
werden, was pro Kanzlei in ein paar Minuten erledigt war.
Daß die Euro-Umstellung
ohne Techniker-Einsatz in der Kanzlei von den Benutzern jeweils selbst
durchgeführt werden konnte und nur ein paar Minuten in Anspruch nahm,
beruht natürlich auf der modernen Technik von LawFirm® und den
modernen, gerade auf die Vermeidung von Wartungsaufwand ausgerichteten
Konzepten von LawFirm®.
Mit diesen Konzepten
wird das fortgesetzt, was schon bei der ersten Installation von LawFirm®
beginnt: teurer Personalaufwand für die Installation wird
durch entsprechende Programmierungen und Abläufe überflüssig
gemacht.
Mit der Euro-Umstellung
wurden folgende u.a. folgende Features in LawFirm® realisiert:
- Integration der
neuen BRAGO 2002 (sowie neue GK und PKH-Tabelle)
- Umrechnung der
alten Gebührentabellen (1994 und 1987) in Euro
- Möglichkeit
der gemischten Eintragung alter und neuer Gebühren in derselben
Akte (wichtig z.B. in Akten, in denen alte Gebühren angefallen
sind (z.B. in einem Prozeß) und anschließend in der Vollstreckung
neue Gebühren anfallen.
- Minimierung
von Rundungsdifferenzen bei Gebührenberechnungen nach altem
Recht (z.B. bei der Berechnung von km-Geld): Im Hintergrund zunächst
Berechnung in alten DM-Beträgen und erst dann Umrechnung in Euro.
- Intelligente
Automatik für die neuen Gebühren bei allen neu anfallenden
MB-, VB- und ZV-Gebühren (auch wenn in der Akte die BRAGO 1994
eingestellt ist)
- Umrechnung aller
Finanbeträge (auch Streitwerte etc.) sowie aller Forderungskonten
in Euro
- LawFirm®-
Euro-Rechner dient auch für alle Zukunft der einfachen Eingabe
(und automatischer Umrechnung) von DM-Beträgen in Euro-Feldern.
Das geht so: Eingabe-Cursor in Euro-Feld setzen; Strg+e eingeben
(Euro-Rechner erscheint); DM-Betrag eingeben + 2 X Eingabetaste: der
in Euro-umgerechnete Betrag ist in das Eur-Feld eingetragen (ohne
fehlerträchtiges Abschreiben und ohne kompliziertes Kopieren)
- Neues Seriendruckfeld
für Liquidationen: DM-Betrag (das ist der in DM umgerechnete Rechnungs-Endbetrag)
Wenn Sie genaueres
zu den gesetzlichen Grundlagen und dem Inhalt des Euro-Update erfahren
wollen, bestellen Sie bei uns einfach ein aktuelles LawFirm®-Testsystem
(enthält die entsprechende Kurz-Broschüre zum Euro-Update)
Tipp: In den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen, finden Sie weitere Details zu diesen Themen -
hier kostenlos
anfordern...
|
Wie
kommt es zu dem niedrigen All-IN-Preis bei LawFirm®? |
Der Grund für
den niedrigen Gesamtaufwand eines LawFirm®-Systems wird klar, wenn
man den Zusammenhang zwischen Programmieraufwand des Herstellers einerseits
und (vom Kunden zu bezahlenden) Vorort-Dienstleistungsaufwand andererseits
betrachtet: Ein Binsenweisheit
aus dem Softwarebereich lautet: je weniger der Programm-Hersteller in
die Programmierung automatischer Abläufe (z.B. für die Installation
auf verschiedensten Systemen) und die 'Plug and Play'-Betriebssicherheit
eines Systems investiert, umso höher ist der Bedarf des Kunden an
(kostenpflichtigen) Dienstleistungen bei Inbetriebnahme des Systems und
im laufenden Betrieb.
Die Entscheidung eines
Herstellers für Investition in anspruchsvolle automatische Abläufe,
die den Dienstleistungsbedarf des Kunden verringern, sind also - auf den
ersten Blick - für den Hersteller 'kontra-produktiv', wird mit ihnen
doch finanzieller Aufwand vom Kunden zum Hersteller 'verlagert' und damit
zugleich Geschäftsmöglichkeiten des Herstellers im Dienstleistungsbereich
reduziert.
Gleichwohl
sind wir der Auffassung, dass bei einem auf die Zukunft ausgerichteten
System nicht nur das Kunden-, sondern auch das Hersteller-Interesse
auf eine Minimierung des Dienstleistungs-Aufwandes ausgerichtet sind.
Dies beruht auf folgenden Grundüberlegungen:
- Die Zeit, in der
man Kanzleisysteme als angeblich 'komplexe Softwareprojekte' mit hohem
(von dem Kunden zu bezahlenden) Dienstleistungsaufwand (z.B. für
Installation, Schulung und immer wieder erforderliche 'Reparaturen'
vor Ort) vertreiben konnte, ist nach unserer Auffassung schlicht vorbei.
Gerade das in den letzten 15 Jahren zu verzeichnende 'Sterben' einstmals
großer Unternehmen (auch aus dem Bereich der Kanzleisysteme) zeigt,
dass nur derjenige langfristig Erfolg hat, dem es gelingt, seine
Produkte und Strategien konsequent an die Fortentwicklungen des Marktes
und der Technik anzupassen und hierbei eine höchstmögliche
Kundenbindung zu erreichen.
- Der Hersteller
muss seine grundlegenden Technologien so ausrichten und dergestalt
lückenlos weiterführen, dass auch für die vorhandenen
Kunden auch ohne Neuinvestitionen stets Upgrade-Pfade zur Verfügung
stehen, die die einmal vorgenommene Investition sichern. (Absolut kontraproduktiv
für das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit eines Herstellers
ist deshalb auch dessen Mitteilung, ein von ihm lange erfolgreich vertriebenes
System werde nun 'aus Gründen der Rationalisierung' künftig
nicht mehr weiter unterstützt, insbesondere wenn diese Mitteilung
verbunden wird mit einem Angebot für eine Neuinvestition).
- Auch von dem Hersteller
eines Kanzleisystems wird erwartet, dass er - so wie es in allen
Bereichen der Technik üblich ist - technisch aktuelle Systeme mit
ständig wachsender Leistung und innovativen Konzepten / Funktionen
zur Verfügung stellt - und dies zu Preisen, die keinen Raum für
teuren Dienstleistungsaufwand lassen. Überzeugen muss also
das technische Niveau und der faire Preis, nicht aber die - wenn
auch kompetente - Dienstleistung, mit dem das System erst 'zum Laufen
gebracht' werden muss.
- Auch die Entwicklung
der Hardware-Leistungen und -Preise sowie die allgemeine Verfügbarkeit
sehr leistungsfähiger Hardware macht es bereits heute unmöglich,
über hohe Hardware-Margen (so wie früher üblich) einen
teuren Vorort-Dienstleistungsaufwand zu finanzieren. Inzwischen ist
an jedem Ort in Deutschland eine Vielzahl leistungsfähiger und
preisgünstiger PC-Händler verfügbar, so daß
aus Sicht des Kunden ein von ihm zu finanzierendes herstellerspezifisches
Händlernetz heute nicht mehr erforderlich ist. Auch Aufschläge
auf den Hardware-Preis sind heute keine Lösung für die Finanzierung
von vermeidbarem Dienstleistungsaufwand mehr.
- Schon vom Ansatz
her verfehlt ist es nach unserer Auffassung, von dem Benutzer beim System-Erwerb
die Entscheidung zu verlangen, welche Teile (=Module) eines Kanzleisystems
von ihm künftig sinnvoll genutzt werden können. Erst mit
dem immer weitergehenden Einstieg in das System kann der Benutzer aus
seiner individuellen Situation heraus beurteilen, welche Funktionen
in den persönlichen Arbeitsstil und die individuelle Kanzleistruktur
nutzbringend integriert werden können. Deshalb verbietet sich
die Aufsplitterung eines Kanzleisystems in jeweils gesondert kostenpflichtige
Module, da dies im Ergebnis einen optimalen Endnutzen des Gesamtsystems
vielfach ausschließt. Auch durch 'Modul-Strategien' können
nach unserer Auffassung mittel- und langfristig nicht die für teure
Dienstleistungen erforderlichen Erlöse erzielt werden. (Keine Kanzlei
kann es sich zeitlich erlauben, immer wieder neu die Frage zu prüfen,
ob ein weitere unbekannte 'Module' hinzugekauft werden sollen, die ggf.
aus sinnvoller Vorsicht bei der Anfangs-Investition ausgeklammert wurden)
- Das Vertrauen der
Kanzleien kann nur der Hersteller gewinnen und behalten, der zu keinem
Zeitpunkt - weder beim Systemerwerb, noch später im laufenden Betrieb
- bei dem Benutzer das Gefühl einer Fehlinvestition oder des 'Hochtreibens
der Investitionssumme' hervorruft. Auch von daher verbieten sich aus
unserer Sicht 'Modul-Strategien' sowie ständige Änderungen
in grundlegenden Techniken, die dem Benutzer immer neue Ausgaben abverlangen
(Wer ein Handy kauft, erwartet auch nicht, den Akku, die Antenne und
die Verbindungssoftware jeweils gesondert hinzukaufen zu müssen
oder sogar nach 2 Jahren ein neues Gehäuse kaufen zu müssen,
wenn er weiter telefonieren will)
- Der (vom Kunden
zu bezahlende, hausgemachte) Modul-Beratungsaufwand ist bei einem All-In-System
relevant reduziert, da die Kanzlei nicht befürchten muss,
Geld für ein - am Ende überflüssiges - Modul 'aus dem
Fernster zu werfen' oder ein Modul beim Erwerb auszuklammern, welches
den Kanzleinutzen erheblich steigern könnte.
Unsere Konsequenz
aus diesen Überlegungen ist:
- Konsequenter Einsatz
von stategischen Basistechnologien (Entwicklungssystem und Datenbank)
des weltweit größten Herstellers von PC-Software (Microsoft)
die eine höchstmögliche Sicherheit für sinnvolle Upgrade-Pfade
auch bei großen technologischen Änderungen bieten.
- Durch Investition
in entsprechenden Programmier- und Testaufwand bei der Erstellung
selbst ablaufender Installations- und Wartungsfunktionen: Vermeidung
von überflüssigem Dienst-leistungsaufwand (für Installation
und laufende Wartung), so daß die Investition der Kanzlei von
vornherein signifikant (hierdurch allein bis zu 25%) reduziert wird
- Durch Realisierung
hoher Ergonomie (natürlich ebenfalls mit entsprechede Investition
in Konzeption und Programmierung der Funktionen) in Verbindung mit umfassender
Dokumentation und der Bereitstellung von Schulungsvideos: Vermeidung
von unnötigem Dienstleistungsaufwand für Anfangsschulungen
und Zusatz-Schulungen (z.B. bei der Anstellung neuer Mitarbeiter),
so daß eine weitere signifikante Reduzierung des Investitions-aufwandes
(um bis zu weiteren 25%) eintritt
- Durch leicht bedienbare
und neuartige Funktionen gerade für den Anwalt: Steigerung des
Kanzleinutzens und Vermeidung von Fehlinvestitionen in Form von Anwalts-Rechnern,
auf denen das Kanzleisystem 'mangels Bedienbarkeit' nicht genutzt wird
- Bereitstellung
eines All-In-Systems zum fairen Pauschal-Preis, so daß die Kanzlei
die Möglichkeit hat, entsprechend den indviduellen Verhältnissen
in das System immer weiter 'einzusteigen' und auf diesem - kanzleikonformen
- Weg den höchstmöglichen Nutzen aus dem System zu ziehen.
|
Detail-Informationen im LawFirm®-Professional Testsystem |
Ausführliche Details zu den vielfältigen Lösungen und
Funktionen finden Sie in den verschiedenen Themen-Broschüren und
Schulungsvideos,
die dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem
beiliegen.
Das LawFirm®-Professional Testsystem können Sie
hier kostenlos und
unverbindlich anfordern... |